Neue Besucherregelung ab dem 1. April 2022
Aktualisiertes Schutzkonzept für Begegnungen von Bewohnenden, Angehörigen und Besuchenden im Riedhof
Wir möchten Sie gerne über unsere Regelungen im Rahmen der jüngsten Beschlüsse des Bundes orientieren.
Im Riedhof gilt auf Grund des Schreibens, bzw. der damit verbundenen Anordnung durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vom 29. März 2022 folgende Regelung:
Wesentliche Punkte
- Zertifikatspflicht wird aufgehoben.
- Für alle Mitarbeitende und Besuchende gilt in Innenräumen- im Kontakt zu den Bewohnenden- eine Maskentragpflicht.
- Mitarbeitende und Besuchende können ihre Masken ablegen, wenn kein naher Kontakt zu den Bewohnenden besteht.
- Die Geschäftsleitung behält sich vor, bei einem allfälligen COVID-Ausbruch die aktuellen Regelungen anzupassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Riedhof